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 | Hausordnung unserer Schule |
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Präambel Diese Hausordnung gilt für Schüler, Lehrer, Mitarbeiter sowie Besucher der Schule. Sie soll das Verhalten in der Schule und auf dem Schulgelände regeln und Unfällen vorbeugen.
Die Schülerinnen und Schüler der Staatlichen Regelschule „Wilhelm Hey“ Ichtershausen: sind pünktlich und nutzen die Unterrichtszeit voll aus, beteiligen sich aktiv an der Gestaltung des schulischen Alltags, verhalten sich rücksichtsvoll, grüßen alle Personen, sind höflich und achten einander, halten die Hausordnung ein und schaffen somit eine optimale Lernatmosphäre.
Allgemeines Verhalten auf dem Schulgelände Auf dem Schulgelände hat sich jeder so zu verhalten, dass er sich selbst und andere nicht gefährdet und / oder verletzt. Alle Anlagen und Einrichtungen der Schule sind ordentlich und sachgerecht zu behandeln. Für die Sauberkeit von Schulgebäude und Schulhof sind alle Benutzer der Schule verantwortlich. Alle sorgen für die Reinhaltung ihres Arbeitsplatzes, ihres Unterrichtsraumes, der Flure, Treppenhäuser und vor allem der Toiletten. Es gilt das Prinzip der Müllvermeidung. Abfälle sind in die entsprechenden Behälter zu werfen. Anfallender Abfall wird getrennt. Nach Unterrichtsschluss sind alle Stühle in den Klassenräumen hochzustellen. Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände (z.B. Waffen, Messer, Feuerwerkskörper u.a.) ist verboten!
Unterrichtsbeginn und Unterricht Die Aufsicht im Schulgebäude beginnt um 07:20 Uhr. Bis dahin gelten die Regeln für den Schulweg. Mit dem Vorklingeln sind die Schüler im Unterrichtsraum und legen alle Arbeitsmaterialien bereit. Der Umgang mit elektronischen Spielen, Musikabspielgeräten und Handys ist auf dem Schulgelände für Schüler untersagt. Kaugummi, Getränke (außer Mineralwasser in PET – Flaschen) und andere Speisen werden im Unterricht nicht verzehrt. Unterrichtsstörungen jeder Art sind zu unterlassen. Mit Arbeitsmaterialien und Schuleigentum ist sorgfältig umzugehen. Der Unterricht endet in der Regel um 13:25 Uhr oder 14:20 Uhr.
Gestaltung von Unterrichtsräumen Veränderungen dürfen nur nach Zustimmung durch die Schulleitung vorgenommen werden. Bei allen Veränderungen im Klassenraum sollte Grundsatz sein, dass die Klassenraumwände zunächst der Unterrichtsdokumentation dienen.
Schulgelände und Schulgebäude In den großen Pausen gehen die Schüler auf den Schulhof. Rasenflächen dürfen nur bei trockenem Wetter betreten werden. In Absprache mit der Schulleitung ist es möglich, dass einzelne Klassen bestimmte Bereiche des Schulhofes selbst gestalten und pflegen. Die Schüler der Klassen 9 können nach vorheriger Belehrung und Anleitung die Lehrer bei der Pausenaufsicht unterstützen. Im Schulgebäude schließt der Lehrer den Fachraum ab. Bei schlechtem Wetter (Regen, Schneefall, Kälte; 2-maliges Klingelzeichen) bleiben die Schüler im Raum bzw. nehmen den notwendigen Raumwechsel vor. Der unterrichtende Lehrer ist ebenfalls im Unterrichtsraum zur Aufsicht. Der Hausmeister ist jeweils in den großen Pausen im Hausmeisterzimmer Ansprechpartner. Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden, da in einem solchen Fall kein Versicherungsschutz besteht. Dies gilt auch für Freistunden während des Unterrichts. Rauchen, der Konsum von Alkohol und anderen Drogen sind in der Schule und auf dem Schulgelände verboten. Im Winter ist das Werfen mit Schneebällen auf jeden Fall zu unterlassen. Für fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen der Einrichtung sind die Eltern haftbar.
Das Verhalten in den Sporthallen ist in der Hallenordnung geregelt.
Zusammenarbeit Schule - Eltern Eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern ist notwendig. Kann ein Schüler wegen Krankheit die Schule nicht besuchen, informieren die Eltern die Schule am ersten Fehltag darüber telefonisch. Spätestens am dritten Fehltag legen die Eltern der Schule eine schriftliche Mitteilung über den Grund des Fehlens vor. Muss ein Schüler während des Unterrichtes zum Arzt, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die von den Eltern zu unterzeichnen ist. Beurlaubungen vom Unterricht und anderen Schulveranstaltungen sind von den Eltern schriftlich zu beantragen.
Hausrecht Das Hausrecht für die Schule hat der Ilm-Kreis als Schulträger. Der Schulleiter und in Abwesenheit der Stellvertreter üben dieses Hausrecht aus.
Besucher der Schule Gäste sind in der Schule herzlich willkommen und müssen sich im Sekretariat anmelden. Damit haben Lehrer und Schüler die Möglichkeit, sie als Gäste zu erkennen und anzusprechen.
Werbung und Warenverkauf in der Schule Werbung und der Verkauf von Waren, soweit sie nicht schulischen Zwecken dienen, sind nicht zulässig. Schulfremde Druckschriften (z.B. Flugblätter oder Plakate) dürfen auf dem Schulgelände ohne Zustimmung der Schulleitung nicht verteilt werden.
Unfallvorsorge Innerhalb des Gebäudes sind Flure und Treppenhäuser freizuhalten, ebenso die Feuerwehrzufahrten. Auf Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften wird immer wieder hingewiesen. Wer eine Gefahr oder einen Schaden feststellt, meldet dies sofort der Schulleitung, einem Lehrer oder dem Hausmeister. Sicherheitsmängel an Schuleinrichtungen oder Schulanlagen werden dem Schulträger sofort gemeldet. Der Schulträger wird von der Schulleitung über Schadensfälle (Personen- und Sachschäden) informiert. Die Schulleitung sorgt für wirksame Möglichkeiten der Ersten Hilfe.
Notfälle Alle naturwissenschaftlichen Fachräume, die Werkenräume und die Sporthalle sind mit Erste-Hilfe-Schränken ausgestattet. Über die Standorte der Erste-Hilfe-Koffer und der Feuerlöscher informieren die Fluchtpläne. Im Notfall sofort über das Sekretariat Hilfe anfordern!
Aufbewahrung von Sachen / Haftung Die Garderobe wird an den entsprechenden Kleiderhaken in den Unterrichtsräumen aufbewahrt. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geldbeträgen besteht grundsätzlich keine Haftung, deshalb sollten diese auch nicht mit in die Schule gebracht werden. Dies gilt auch für Schäden an Fahrrädern oder Leichtkrafträdern. Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben.
Gesundheitswesen Treten in der Schule meldepflichtige, ansteckende Krankheiten auf oder besteht entsprechender Verdacht, informiert die Schulleitung den Schulträger und wenn notwendig die Elternschaft.
Ordnungsmaßnahmen Ordnungsmaßnahmen der Schule werden nach den geltenden Rechtsvorschriften des Landes Thüringen, Thüringer Schulgesetz, getroffen.
Ichtershausen, 16. März 2009
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